Das Problem mit dem Plagiat ist Folgendes : ein Text, der extra für einen Kunden hergestellt wird, ist eben kein Plagiat, da - außer die Geschäftsbedingungen des Verkäufers besagen anderes - die Rechte auf den Käufer übergehen, bzw. die weitere Verwendung implizit genehmigt ist. Nur die unbefugte Nutzung oder Veröffentlichung gilt als Plagiat. Wenn ein Autor von einem anderen abschreibt und das in seinem eigenen Buch verwurstelt, ohne die Quelle explizit zu nennen, kann der Bestohlene, und nur der, dagegen vorgehen. In diesem Falle würde das die Gesellschaft nicht tun, denn auch wenn das nicht als offizielles Geschäftsinteresse auftaucht, ist das Sinn und Zweck der Veranstaltung. Folglich bleibt es beim Betrug, wenn das Material in einer Prüfung verwendet wird. Zudem ist Plagiat ein Begriff aus dem Zivilrecht, der des Betruges aber einer aus dem Strafrecht, wenn auch mit zivilrechtlichen Folgen.
Das stimmt, wenn es um die Nutzungsrechte geht. Aber die Urheberrechte sind laut UrhG nicht übertragbar. Ein Urheber kann also anderen die Nutzungsrechte seines geistigen Eigentums gewähren, das ändert aber nichts an seiner Urheberschaft. Solange es sich um Firmentexte zu Pressemeldungen, Werbung, etc. handelt, ist das kein Problem, sobald aber eine wissenschaftliche Arbeit fertiggestellt wird, die per Definition die Urheberschaft des Autors verlangt, müssen die Urheberrechte gewährleistet sein, ansonsten ist es ein Plagiat (wenn z.B. der Vorstandsvositzende eines Konzerns behauptet, die Urheberschaft über Texte zu haben, die seine PR-Abteilung geschrieben hat, ist das im Übrigen auch ein Plagiat).
Und in dem Moment, wo eine vertragliche Vereinbarung umfasst, dass ein fremdangefertigter Text kein Plagiat ist, wenn man ihn als eigenes geistiges Eigentum ausgibt, ist der Vertrag rechtswidrig.
Aber ich glaube, das Problem ist, dass solche Anbieter ihre Angebote so geschickt ausformulieren können, dass sie rechtlich abgesichert sind. Es geht vielmehr um die moralische Verantwortung hinter solchen Angeboten, die Ai Hua angesprochen hat. Gesetze lassen sich bei sowas eher verbiegen als der ethische Anspruch.
Das stimmt, wenn es um die Nutzungsrechte geht. Aber die Urheberrechte sind laut UrhG nicht übertragbar. Ein Urheber kann also anderen die Nutzungsrechte seines geistigen Eigentums gewähren, das ändert aber nichts an seiner Urheberschaft. Solange es sich um Firmentexte zu Pressemeldungen, Werbung, etc. handelt, ist das kein Problem, sobald aber eine wissenschaftliche Arbeit fertiggestellt wird, die per Definition die Urheberschaft des Autors verlangt, müssen die Urheberrechte gewährleistet sein, ansonsten ist es ein Plagiat (wenn z.B. der Vorstandsvositzende eines Konzerns behauptet, die Urheberschaft über Texte zu haben, die seine PR-Abteilung geschrieben hat, ist das im Übrigen auch ein Plagiat).
Und in dem Moment, wo eine vertragliche Vereinbarung umfasst, dass ein fremdangefertigter Text kein Plagiat ist, wenn man ihn als eigenes geistiges Eigentum ausgibt, ist der Vertrag rechtswidrig.
Aber ich glaube, das Problem ist, dass solche Anbieter ihre Angebote so geschickt ausformulieren können, dass sie rechtlich abgesichert sind. Es geht vielmehr um die moralische Verantwortung hinter solchen Angeboten, die Ai Hua angesprochen hat. Gesetze lassen sich bei sowas eher verbiegen als der ethische Anspruch.