Ich kann mir vorstellen, daß er oder seine Mitarbeiter das nicht gewußt haben. Und dann ist es ein Kauf in gutem Glauben (zumal ich nicht unbedingt davon ausgeh, daß er alle Käufe selbst tätigt. Aber es ist in diesem Falle eines ganz gewiß : fahrlässig. Wahrscheinlich hat ihm die gute Gelegenheit so die Gehirnwindung zugekleistert, daß er weiter nicht mehr gedacht hat. (Würde mir bei Büchern genauso gehen, nur werden die seltenst in solch professionellem Stil geklaut und gedealt...).
Behalten sollte er es aber auf keinen Fall dürfen außer gegen einen entsprechenden, aktuellen Kaufpreis.
LG tinius
Ja, ich denke auch, dass es durchaus möglich ist, dass er nichts wusste, aber eben äußerst fahrlässig gehandelt hat. Und gerade für jemanden, der leicht an Archiven ran kommt (und seien es die Mitarbeiter) würde ich mehr Interesse für die Geschichte meines Bildes haben.
Behalten sollte er es aber auf keinen Fall dürfen außer gegen einen entsprechenden, aktuellen Kaufpreis.
LG tinius