hmm... ich denke, dass das zwar im prozessfall nicht hundertprozentig eindeutig wäre, um ein so großes zitat zu rechtfertigen (eher nicht, weil das verhältnis einfach zu extrem ist), aber die schöpfungshöhe des eigenen textes reicht in dem fall ohne weiteres. es handelt sich hier weder um tagesaktuelle tatsachenberichte, noch um kochrezepte, diskussionsbeiträge oder lehrtexte.
der text hat eine persönliche unverwechselbarkeit und ist damit im urheberrechtsgesetz mit einbegriffen...
was allerdings an der anfechtbarkeit des zitats nichts ändert... das ist schon wahr...
Ich befürchte, daß Du - auch wenn ich Dein Blog hoch schätze - nicht die juristisch maßgebliche Schöpfungshöhe erreichst, die notwendig wäre....
LG tinius
der text hat eine persönliche unverwechselbarkeit und ist damit im urheberrechtsgesetz mit einbegriffen...
was allerdings an der anfechtbarkeit des zitats nichts ändert... das ist schon wahr...